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Jetzt mit dem Indikatorenmodell vertraut machen

Das neue Qualitätsprüfverfahren besteht einerseits aus der Ermittlung so genannter Qualitätsindikatoren und andererseits aus der neuen Qualitätsprüfung durch den MDK. Für die Einrichtungen gilt es hierfür, künftig alle sechs Monate zentrale Daten zur Selbstständigkeit und zum Pflegestatus der Bewohner zu erfassen.

- Foto: Werner Krüper

Die Erhebung der Daten erfolgt von den Pflegefachkräften in den Einrichtungen zu einem für die Einrichtung individuell festgelegten Stichtag. Darauf weist Heike Jurgschat-Geer in ihrem ersten Beitrag einer Artikelserie zum Thema "Qualitätsermittlung" in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege hin. "Die Daten werden anonymisiert an eine zentrale Datenauswertungsstelle (DAS) geschickt", so Jurgschat-Geer, "die DAS prüft die Informationen auf Plausibilität und ermittelt die Kennzahlen. Die Einrichtung erhält anschließend eine Rückmeldung zu ihren Ergebnissen." Starten werden die ersten Einrichtungen mit der Datenerfassung am 1. Oktober 2019, bis Ende März sollen dann alle Einrichtungen ihre Daten erstmals erfasst und weitergeleitet haben. Das ganze Verfahren wiederholt sich anschließend alle halbe Jahre.

Die neue Qualitätsprüfung setzt laut Jurgschat-Geer verstärkt an der Ergebnisqualität an. "Die Prüfer besuchen wie bisher eine Stichprobe von neun Bewohnern. Sie machen sich ein persönliches Bild von jedem Einzelnen und schätzen dessen Selbstständigkeit ein." Anschließend, so die Beraterin im Gesundheitswesen, werde geprüft, ob die eingeleiteten Pflege- und Betreuungsmaßnahmen den individuellen Bedarfen und Bedürfnissen des Bewohners entsprechen und dieser die Unterstützung erhält, die er benötigt.

Der zweite Teil der Artikelserie "Qualitätsermittlung" befasst sich in der März-Ausgabe von Altenpflege im Detail mit der Erhebung der Daten zur Ermittlung der Qualitätsindikatoren.