Ausbildung
Kabinett beschließt Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Nun ist es amtlich: Das Bundeskabinett in Berlin hat,
wie wenige Tage zuvor bereits durchgesickert war
(wir berichteten), am 13. Juni 2018
die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für künftige
Pflegeschüler beschlossen. Damit ist die geplante
Reform der Pflegeausbildung einen neuerlichen Schritt
weiter.

Von 2020 an sollen Menschen, die sich für eine
Pflegeausbildung entschieden haben, zwei Jahre lang
gemeinsam ausgebildet werden und sich im dritten Jahr
auf Kinderkrankenpflege oder Altenpflege spezialisieren
können. Künftige Pflegeschüler können aber auch die
generalistische Ausbildung bis zum Abschluss
fortsetzen. Bisher verlaufen die Ausbildungen getrennt.
Von der Reform verspricht sich die Koalition in Berlin
eine Attraktivitätssteigerung für den Pflegeberuf. Er
soll künftig mehr Wechsel- und Aufstiegsmöglichkeiten
bieten. Das mancherorts immer noch verlangte Schulgeld
wird abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte nach der
Kabinettsitzung, junge Menschen, die sich für den
Pflegeberuf entschieden, "sollen dafür Geld bekommen
und nicht auch noch Geld bezahlen".
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wies darauf
hin, dass der künftige Pflegeabschluss europaweit
anerkannt sein werde.
Die Verordnung wird nun unmittelbar dem Deutschen
Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet. Im Anschluss
daran bedarf sie der Zustimmung durch den Bundesrat.
Die Reform der Pflegeberufe war schon in der
vergangenen Legislaturperiode verabschiedet worden. Mit
der Verordnung wird nun die Umsetzung eingeleitet.
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