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Kabinett beschließt neuen Pflege-Mindestlohn
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt bis Anfang 2020 in mehreren Schritten auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und auf 10,85 Euro im Osten. Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) passierte am 19. Juli das Bundeskabinett in Berlin.

Der Mindestlohn in der Pflege war 2010 eingeführt worden und betrug anfänglich 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro pro Stunde im Osten Deutschlands. Zurzeit liegt der Mindestlohn-Satz für Pflegekräfte bei 10,20 Euro in Westdeutschland und bei 9,50 Euro im Osten. Zum 1. Januar 2018 soll er auf 10,55 Euro (Westen) beziehungsweise 10,05 Euro (Osten) steigen. Die Pflegekommission mit Vertretern der Arbeitgeber und -nehmer der Pflegeeinrichtungen hatte sich bereits im April auf eine derartige Erhöhung verständigt. Ihrer Empfehlung folgte nun das Kabinett.
Während Rainer Brüderle, Präsident des Arbeitgeberverbandes des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), die Regelung begrüßte ("Das ist eine gute Nachricht für die vom Mindestlohn betroffenen Pflegekräfte und schafft Planungssicherheit für alle Arbeitgeber in der Pflegebranche"), schlugen der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Fraktion der Linkspartei im Thüringer Landtag kritischere Töne an.
Wolle man die Attraktivität des Pflegeberufes verbessern, so der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, brauche es "einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales" statt eines höheren Mindestlohn, der "deutlich unter den üblicherweise gezahlten Tariflöhnen" liege. Die Linksfraktion im Erfurter Landtag wiederum beklagt die weiterhin existierenden Lohnunterschiede in Ost und West. "Da braucht sich über die anhaltende Abwanderung von Pflegekräften in den Westen keiner zu wundern", meint Ina Leukefeld, arbeitsmarktpolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
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