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“Keine Suizidbeihilfe in Pflegeheimen!”

Laut des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) hat ein Sterbehilfeverein – erstmals, seitdem das Bundesverfassungsgericht Ende Februar den § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt hat – einem Bewohner eines Altenheims in Norddeutschland bei der Selbsttötung assistiert.

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Pflegebedürftige Menschen könnten sich durch die Möglichkeit der assistierten Selbsttötung unter Druck gesetzt fühlen, so der DHPV. Foto: Adobe Stock/ didesign

Der Verband lehnt das klar ab: Dieser Fall mache in besorgniserregender Weise klar, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das schwebende neue Gesetzesverfahren von Sterbehilfevereinen genutzt würden, um ein regelhaftes Angebot nach ihrem Zuschnitt zu fordern. "Dabei hat das Bundesverfassungsgericht auch klargestellt, dass niemand verpflichtet werden kann, Suizidbeihilfe zu leisten. Das gilt natürlich auch für die Betreiber von Alten- und Pflegeeinrichtungen", so Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV.

Suizidbeihilfe dürfe auch unter Vermittlung anderer niemals zu einer gängigen Behandlungsmethode für Heimbewohner werden. Der Druck, dem sich ältere Menschen durch die Möglichkeiten der Suizidbeihilfe ausgesetzt fühlten, drohe sich durch eine solche Praxis zu verstärken. Dabei bräuchten gerade ältere, auf Hilfe und Unterstützung angewiesene Menschen die Gewissheit, von der Gesellschaft solidarisch getragen zu werden. "Kooperationen mit Sterbehilfevereinen gehen in eine falsche Richtung. Hier braucht es zu allererst eine zuverlässige medizinisch-pflegerische Versorgung in allen Pflegeeinrichtungen, das heißt genügend Personal und ggf. entsprechende Zusammenarbeit mit Hospizdiensten und Palliativteams", so Hardinghaus weiter.

Nach Informationen des Spiegels soll Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) derzeit eine gesetzliche Neuregelung planen.