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Klie: „Personalbedarf in der Nacht vorausschauend planen“

Feste Personalschlüssel sind der falsche Weg, um eine sichere nächtliche Versorgung zu gewährleisten, meint Prof. Dr. Thomas Klie, Rechtswissenschaftler und Professor an der Evangelischen Hochschule Freiburg. Ob und wie viele Fach- und Assistenzkräfte Pflegeeinrichtungen benötigen, hänge vom Bedarf der jeweiligen Bewohner ab.

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Viele pflegerische Tätigkeiten in der Nacht können auch von fachlich angeleiteten Assistenzkräften übernommen werden, sagt Prof. Dr. Thomas Klie.

Foto: Werner Krüper

"Bei einer fachlich fundierten individuellen Pflegeplanung ermittelt man das prospektiv, also vorausschauend", sagt Klie im Interview mit der Fachzeitschrift Altenpflege. Bei sehr unruhigen Bewohnern, Schmerzpatienten oder Moribunden, die nachts eine palliative Versorgung benötigen, müsse die Einrichtung dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Personalressourcen einsetze. Jedoch: "Die Vorstellung, nachts sei die Hölle los, ist in der pauschalen Unterstellung falsch", betont Klie. Es gebe aber Wohnbereiche, in denen eine sehr anspruchsvolle Bewohnerzusammensetzung vorliege: "Da brauchen Sie auch mal deutlich mehr Personal als vorgeschrieben." Klie hält die teilweise relativ starren Regelungen der Bundesländer für problematisch. Grundsätzlich müsse man mit der wertvollen Personalressource Fachkraft sehr verantwortungsvoll umgehen. "Wenn wir die personelle Besetzung in der Nacht verstärken, haben wir im Tagdienst weniger Personal", sagt er.

Für eine sichere nächtliche Versorgung empfiehlt Klie eine Art Hintergrunddienst, der im Bedarfsfall einspringen könne. "Wir brauchen ein Bewusstsein für mögliche nächtliche Risiken", sagt er. Dies könne aber zum Teil auch über Technik sichergestellt werden, etwa mithilfe spezieller Monitoring-Systeme. Auch sei der Unterstützungsbedarf der Bewohner individuell zu ermitteln. "Hier ist oft vor allem Präsenz und Zuwendung gefordert: Trösten, Unterstützung bei Toilettengängen. Dafür muss man fachlich angeleitet sein, aber das muss nicht immer unbedingt durch eine Fachperson erfolgen", sagt der Rechtswissenschaftler. Er geht davon aus, dass es für ungefähr 75 Prozent der Tätigkeiten in einer "Regelnacht" keine Fachkraft brauche.