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Landgericht verurteilt Krankenpfleger nach Morphium-Überdosis

Ein Krankenpfleger aus Münster hat einem sterbenden Patienten eigenmächtig eine Morphium-Überdosis verabreicht. Das Landgericht verhängte eine Geldstrafe – ein Berufsverbot blieb aus.

Aus einer Tropfflasche werden Tropfen in einen Bescher gegeben.
Morphium: Wenige Milligramm entscheiden zwischen Schmerzlinderung und Überdosis. Foto: Werner Krüper

Das Landgericht Münster hat einen 28-jährigen Krankenpfleger zu einer Geldstrafe von 6.300 Euro verurteilt. Er hatte im März 2023 einem 91-jährigen Patienten auf der Palliativstation eigenmächtig 50 Milligramm Morphium gespritzt – deutlich mehr als ärztlich verordnet.

Der Patient befand sich bereits im Sterbeprozess und hatte starke Schmerzen. Der Pfleger war alleine auf der Station und konnte keinen Arzt erreichen. Aus Mitleid erhöhte er die Dosis auf eigene Faust. Wenige Stunden später starb der Patient.

Die Richter verurteilten den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Urkundenfälschung. Zur Verschleierung seiner Tat hatte der Angeklagte das eigenhändig
herausgegebene Morphium einem schon verstorbenen Patienten zugeschrieben. Den ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags ließen sie fallen. Das Gericht würdigte, dass der Angeklagte aus Mitleid handelte und die Tat „aus der Not geboren“ war.

Ein Berufsverbot verhängte das Landgericht nicht. Der Pfleger war nach Aufdeckung der Tat entlassen worden, kann nun aber möglicherweise wieder in einem Krankenhaus arbeiten.

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