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Lebenslange Haftstrafe: Altenpflegehelfer geht in Revision
Das Landgericht Bremen hat in der vergangenen Woche einen 44-jährigen Altenpflegehelfer wegen versuchten Mordes und Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Jetzt hat die Verteidigung Revision eingelegt.
Über die Revision entscheide der Bundesgerichtshof in Leipzig nach Aktenlage, erklärte am Mittwoch auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) ein Sprecher des Landgerichtes. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Angeklagten, im Februar und April 2019 zwei Bewohnern eines Pflegeheims Medikamente ohne medizinische Notwendigkeit verabreicht zu haben, wobei er ihre Wehrlosigkeit ausnutzte. Das Gericht stellte fest, dass er auf diese Weise Notfälle inszenierte, um sich anschließend im Kollegium als Retter darzustellen. Tragischerweise starben die Bewohner.
Bei der Revision wird der Bundesgerichtshof anhand von Protokollen und schriftlich dargestellten Urteilsgründen prüfen, ob Rechtsfehler vorliegen. Eine erneute Beweisführung soll es nicht geben. Sollte die Revision verworfen werden, wird das Urteil rechtskräftig. Im Falle einer Aufhebung wird das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Der Angeklagte verbüßt derzeit eine Haftstrafe aus dem Jahr 2020 wegen ähnlicher Fälle, bei denen die betroffenen Bewohnerinnen überlebten. Unabhängig von der Revision ist es sehr wahrscheinlich, dass gegen den Bremer Pflegehelfer weiter prozessiert wird. Zwei weitere Anklagen aus früheren Jahren liegen dem Gericht vor, die noch geprüft werden. Es handelt sich dabei um zwölf Taten, darunter drei Todesfälle.
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