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Leitlinie soll ethische Entscheidungen erleichtern

Die neue S2k-Leitlinie "Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmen" soll Pflegekräfte, Ärzte und Psychologen dabei unterstützen, Entscheidungen über medizinische Maßnahmen bei einwilligungsunfähigen Personen zu treffen. Daneben bietet sie Informationen für Erkrankte sowie deren Angehörige und gesetzliche Betreuer.

Altenpflegerin redet mit einer Heimbewohnerin, deren Gesicht nicht zu sehen ist.
Foto: Werner Krüper Bei ethischen Entscheidungen im Umgang mit Demenzkranken ist Fingerspitzengefühl gefragt.

Hintergrund ist, dass demenziell veränderte Menschen teilweise eingeschränkt oder gar nicht einwilligungsfähig sind, wenn es um die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung geht. Die Leitlinie sieht vor, zunächst die Einwilligungsfähigkeit von Bewohnern zu überprüfen. Kriterien hierfür sind demnach Informationsverständnis, Einsicht, Urteilsvermögen und die Fähigkeit, eine Entscheidung zu kommunizieren.

Zudem ist laut Leitlinie zu beachten, dass die kognitiven Fähigkeiten von Demenzkranken Schwankungen unterliegen, die tagesformabhängig sein können: Demnach verfügen die Betroffenen zu Tagesbeginn häufiger über aktivierbare Ressourcen, die sich im Tagesverlauf verschlechtern. 

Im Aufklärungsgespräch zu einer medizinischen Maßnahme sollten die behandelnden Personen mögliche Behandlungsalternativen benennen und über Nutzen und Risiken sowie die häufigsten und gravierendsten Nebenwirkungen aufklären. Die Leitlinie empfiehlt für Menschen mit Demenz eine an die kognitiven Ressourcen und Defizite angepasste Aufklärung.

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