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Mehr Sicherheit bei Rückkehr in Pflegeeinrichtungen
Sachsen-Anhalt will angesichts der Coronavirus-Pandemie mit einem Erlass der Heimaufsicht bei Rückkehr aus dem Krankenhaus und bei Neuaufnahmen in eine Pflegeeinrichtung für mehr Sicherheit sowohl für Bewohnerinnen und Bewohner als auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen.

Demnach sind Krankenhäuser angehalten, beim Entlassungsbefund zu bestätigen, dass aktuell keine Anzeichen einer Atemwegs- oder Infektionskrankheit vorliegen, kein Auslandsaufenthalt innerhalb der letzten zwei Wochen stattgefunden und gleichzeitig kein direkter Kontakt mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person stattgefunden hat. Bei Neuaufnahmen soll diese Bestätigung durch die Pflegebedürftigen selbst oder ihre Angehörigen oder Betreuer erfolgen. "So wird das Risiko eines unerkannten Coronavirus-Imports in eine Pflegeeinrichtung minimiert", sagt Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.
Gleichzeitig werde ein genereller Aufnahmestopp in Pflegeeinrichtungen wie in anderen Bundesländern vermieden. Wichtig sei, dass Seniorinnen und Senioren, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und aus gesundheitlichen Gründen nicht zurück in die eigene Wohnung können, in ein gutes Betreuungsumfeld kämen. Zudem sei zu prüfen, so die Gesundheitsministerin, ob eine neue Bewohnerin bzw. ein neuer Bewohner zunächst für 14 Tage isoliert in einem Einzelzimmer aufgenommen werden kann.
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