Corona

Mehrere Verstöße gegen Impfreihenfolge

In mindestens neun Bundesländern sind bereits Menschen gegen das Coronavirus geimpft worden, die noch gar nicht an der Reihe waren. Das ergab eine Recherche der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Dabei kamen etwa Kommunalpolitiker, Geistliche sowie Feuerwehrleute und Polizisten zum Zuge, obwohl sie nicht der ersten Prioritätsgruppe angehören.

Person wird geimpft
Foto: Adobe Stock/ guerrieroale Die knappen Corona-Impfstoffe sollen zuerst an Hochbetagte und medizinisches Personal gehen. Landräte, Polizisten und Feuerwehrleute sollten ihren Pieks laut Verordnung erst später bekommen - in der Praxis sieht es vielerorts anders aus.

Die Reihenfolge der Impfungen ist in der Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums klar geregelt: Zunächst sollen in Deutschland Menschen über 80 geimpft werden, außerdem Frauen und Männer, die durch ihre Arbeit in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Impfzentren ein besonders hohes Ansteckungsrisiko haben. Sie gehören der Gruppe der höchsten Priorität an. Polizisten räumt die Verordnung lediglich eine hohe Priorität ein, Landräte sind nicht gesondert aufgeführt.

Die Begründung für die vorgezogenen Impfungen in den meisten Fällen: Am Ende des Tages seien Impfdosen übrig geblieben, die man nicht habe verschwenden wollen. Der Impfstoff muss vor dem Impfen zunächst aufbereitet und verdünnt werden und ist dann nur wenige Stunden haltbar. Sagen Menschen ihren Impftermin ab, können daher am Ende des Tages Impfdosen übrig bleiben. Wie damit umgegangen werden soll, ist nicht geregelt. Im Sachsen-anhaltischen Halle versuchte man laut Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos), diese Dosen zunächst an weitere Angehörige der ersten Prioritätsstufe zu vermitteln. Wenn die nicht erreicht wurden, habe ein “Zufallsgenerator” Nachrücker ermittelt, so auch ihn und zehn Stadträte.

In Nordrhein-Westfalen waren schon im Januar mehrere Fälle von Kommunalpolitikern bekannt geworden, die deutlich früher als vorgesehen geimpft wurden. Auch in Bayern ließen sich mehrere Kommunalpolitiker verfrüht impfen. Sowohl der Landrat des Kreises Donau-Ries als auch der Oberbürgermeister der Kreisstadt Donauwörth haben bereits im Januar eine Impfung aus übrig gebliebenen Dosen erhalten. Beide Politiker gaben an, sich heute anders entscheiden würden. Auch der Augsburger Bischof Bertram Meier und sein Generalvikar Harald Heinrich haben das Angebot von Impfungen angenommen. Die Diözese begründete dies damit, dass beide als Seelsorger in Seniorenheimen arbeiteten und damit wie Altenpfleger als Personal einzustufen wären. In Niedersachsen ließen sich der Landrat von Peine und sein Stellvertreter impfen – beide baten inzwischen dafür um Entschuldigung. Nach einem Bericht der “Lausitzer Rundschau” wurden auch der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch und Ordnungsdezernent Thomas Bergner (beide CDU) geimpft, obwohl sie nicht oben auf der Prioritätenliste standen. Kelch sei durch ein mobiles Impfteam in einem Pflegeheim geimpft worden, in dem er anwesend war, sagte Stadtsprecher Jan Gloßmann. Er habe dort ältere Menschen unterstützt. Der Impfstoff hätte nach seinen Worten kurze Zeit danach vernichtet werden müssen.

Im Rheinland-pfälzischen Koblenz nutzte die Feuerwehr, die dort das Impfzentrum betreibt, die Impfreste für das eigene Personal. Knapp die Hälfte der 127 Geimpften sei nicht Teil der ersten Prioritätsgruppe gewesen, teilte die Stadt mit. Hamburg impfte bis Ende Januar bereits 102 Feuerwehrleute und zwei Polizisten. Auch Mitarbeiter des Krisenstabes und der Gesundheitsbehörde sind in der Hansestadt schon geimpft worden, darunter auch die Staatsrätin für Soziales. 330 Polizisten wurden im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt im Rahmen eines Feldversuchs geimpft, obwohl sie zur zweiten Prioritätsgruppe zählen. Fast 400 Polizistinnen und Polizisten haben bereits in Sachsen früher als erlaubt eine Schutzimpfung bekommen. Auch dort wurden übrig gebliebene Dosen verwendet.

Dass man sich auch bei übrig gebliebenen Impfdosen an die Vorgaben der Bundesverordnung halten kann, zeigen unter anderem Beispiele aus Baden-Württemberg. Dort sind laut Sozialministerium bisher keine Verstöße gegen die Reihenfolge bekannt. Übrige Impfdosen würden an Rettungsdienste und das Impfpersonal gehen, manche Impfzentren hätten außerdem Listen mit kurzfristig erreichbaren Kandidaten der ersten Prioritätsgruppe angelegt, sagte ein Sprecher.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert die Bestrafung von Vordränglern. “Immer wieder werden Fälle bekannt, dass sich Menschen unberechtigt impfen lassen”, sagte Vorstand Eugen Brysch der dpa. Die Impfstoffverordnung ziele eigentlich auf eine gerechte Zuteilung des Impfstoffes ab – “deshalb ist es unverständlich, dass Jens Spahn bis heute keine Sanktionen für unberechtigte Impfungen in seiner Verordnung vorsieht”. Dies werde nicht einmal als Ordnungswidrigkeit eingestuft, kritisierte Brysch.

Eine bundesweit verbindliche Regelung zum Umgang mit den Impf-Resten gibt es bislang nicht. Das Bundesgesundheitsministerium teilte hierzu auf Anfrage mit, Organisation und Durchführung der Corona-Impfungen seien Ländersache. “Diesen obliegt auch die Kontrolle darüber, ob die Priorisierungsvorgaben eingehalten werden.”