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Ministerin bittet um Geduld mit der Pflegekammer

Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) hat die wegen hoher Beitragsbescheide in die Kritik geratene Landespflegekammer (wir berichteten) verteidigt und um Geduld mit der neuen Einrichtung gebeten.

- "Geben wir der Pflegekammer die Zeit, eine starke Stimme der Pflegekräfte zu werden": Carola Reimann (SPD), Sozialministerin von Niedersachsen.Foto: Tom Figiel

"Geben wir der Pflegekammer die Zeit, eine starke Stimme der Pflegekräfte zu werden", so die Ministerin im Landtag, "sie haben diese zweite Chance verdient." Die Kammerversammlung sei schließlich noch kein Jahr im Amt. Der von FDP und AfD geforderten Abschaffung von Pflichtmitgliedschaft und Beitragspflicht könne sie nichts abgewinnen: "Das macht aus einer starken Stimme der Pflege einen zahnlosen Tiger."

Im Rahmen einer Landtagsdebatte zum Thema Pflegekammer waren die unterschiedlichen Meinungen der Parteien zuvor heftig aufeinandergeprallt. Meta Janssen-Kucz etwa, innerhalb der Fraktion der Grünen Sprecherin für Gesundheit, Pflege & Senioren, verteidigte die umstrittene Pflichtmitgliedschaft: "Ohne die Pflichtmitgliedschaft können der Kammer nicht die Selbstverwaltungsaufgaben übertragen werden. Das aber ist für die Pflegeberufe die Möglichkeit, ihre Angelegenheiten so zu regeln, wie es für sie selbst und für die zu Pflegenden am besten ist." Ganz anders dagegen die CDU, deren sozialpolitischer Sprecher Volker Meyer sagte: "Die CDU hat schon immer vor Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen gewarnt. Abhängig Beschäftigte unter Zwang in einer Kammer zusammenzuschließen, führt zu massiven Akzeptanzproblemen."

Der 2017 per Gesetz beschlossenen berufsständigen Selbstverwaltung gehören niedersächsische Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege an. Sie müssen einen Beitrag zahlen, der nach dem Einkommen bemessen wird. Vor Weihnachten hatte die Kammer Bescheide über den Höchstbeitrag an alle verschickt. Um weniger zu zahlen, müssen Mitglieder ihr steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen angeben. Dieses Vorgehen hatte bei vielen Beschäftigten Ärger ausgelöst. Mittlerweile wurde die Beitragsordnung geändert (wir berichteten).

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