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Mittelsachsen setzt Impfpflicht nicht konsequent um

Ungeimpfte Pflegekräfte im Landkreis Mittelsachsen müssen trotz Impfpflicht keine negativen Konsequenzen fürchten. Der Landkreis möchte die Versorgungssicherheit nicht gefährden.

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Foto: AdobeStock/Wolfilser Die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter anderem in Alten- und Pflegeheimen gilt seit Mitte März.

Das Gesundheitsamt habe schon 1.200 Betroffenen mitgeteilt, dass sie ihrer Arbeit weiter uneingeschränkt nachgehen können, teilte ein Sprecher des Landratsamtes gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit. Insgesamt seien der Behörde etwa 3.200 Beschäftigte gemeldet worden, die weder geimpft oder genesen noch ein ärztliches Attest vorlegen konnten. Betroffen sind unter anderem Beschäftigte in der Altenpflege.

Der Landkreis weicht den Angaben zufolge vom bundesweit geltenden Vorgehen zur einrichtungsbezogenen Impfppflicht ab und verzichtet auf die Anhörung der Betroffenen und die Androhung von Bußgeldern und Betretungsverboten. Vielmehr wird unter anderem bei Alten- und Pflegeheimen abgefragt, ob bei einem Betretungsverbot der ungeimpften Mitarbeiter die Versorgungssicherheit gefährdet wäre.

„Entscheidend ist für den Landkreis, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist“, sagte Landrat Matthias Damm (CDU). Bei seinem Vorgehen beruft sich die Behörde auf ihren Ermessensspielraum.

Rückendeckung kommt aus dem Gesundheitsministerium in Dresden. Ministerin Petra Köpping (SPD) bekräftigte, dass beim Umgang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht die Versorgungssicherheit Priorität haben müsse. Sie sei überzeugt, dass die Behörden vor Ort auf Basis der Vollzugshinweise sehr verantwortungsbewusst entschieden.

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