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Neue Leitlinie für die stationäre Altenhilfe entwickelt
Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) wurde eine S1-Leitlinie zur "Sozialen Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie" entwickelt.

Die Leitlinie richtet sich danach aus, wie unter diesen besonderen Bedingungen soziale Teilhabe und Lebensqualität erhalten werden können, ohne den Schutz vor der Pandemie zu vernachlässigen.
Foto: Adobe Stock/ Andrey Popov
Die Leitlinie solle als Unterstützung für Einrichtungen der stationären Altenhilfe verstanden werden und einen Beitrag zur Handlungsfähigkeit der Mitarbeitenden im Umgang mit Maßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie bieten, erklärt Prof. Daniela Holle, Prodekanin des Departments für Pflegewissenschaft an der hsg Bochum. Sie ist gemeinsam mit Prof. Erika Sirsch, Prorektorin der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) und Dekanin der Pflegewissenschaftlichen Fakultät, Leitlinienbeauftragte der DGP. "Im Vordergrund stehen hierbei nicht die Vermeidung von Übertragungen mit SARS-CoV-2 oder direkte Schutzmaßnahmen. Vielmehr richtet sich die Leitlinie daran aus, wie unter diesen besonderen Bedingungen soziale Teilhabe und Lebensqualität erhalten werden können, ohne den Schutz vor der Pandemie zu vernachlässigen", erklärt Prof. Sirsch.
"Diese Leitlinie ist die erste von der DGP als federführende Fachgesellschaft verantwortete Leitlinie, die unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) entwickelt wurde und stellt damit einen wichtigen Meilenstein in der Leitlinienarbeit der DGP dar", sagt Prof. Dr. Renate Stemmer, Vorsitzende der DGP und Professorin an der Katholischen Hochschule Mainz. Die Leitlinie wurde von Prof. Margareta Halek (Universität Witten/Herdecke) und Prof. Holle koordiniert und sieht insgesamt 22 Handlungsempfehlungen vor. Mehr zur Leitlinie lesen Sie auch in der September-Ausgabe der Zeitschrift Altenheim.
Die Empfehlungen orientieren sich an folgenden fünf Schlüsselfragen:
- Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität von Bewohnern und Bewohnerinnen bei bestmöglichem Infektionsschutz für Bewohner und Bewohnerinnen, Angehörige und Mitarbeitende sichern?
- Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität beim Verdacht einer Infektion sichern?
- Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität bei einer bestätigten Infektion sichern?
- Wie sollte Kommunikation innerhalb einer Einrichtung, nach außen oder von extern in eine Einrichtung hinein gestaltet sein, um soziale Teilhabe und Lebensqualität zu sichern?
- Wie können die Mitarbeitenden darin unterstützt werden, die empfohlenen Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilnahme und Lebensqualität im Umgang mit Pandemiemaßnahmen umzusetzen?
Die Leitlinie wurde multidisziplinär und unter Beteiligung von Vertretern und Vertreterinnen aus stationären Altenhilfeeinrichtungen entwickelt. Des Weiteren waren der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), die European Academy of Nursing Science (EANS), das Deutsche Netzwerk für Evidenzbasierte Medizin (DNEbM), die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM), die Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM), der BIVA-Pflegeschutzbund und die HEIM-MITWIRKUNG an der Leitlinienerstellung beteiligt. Zusätzlich war ein Experte des Robert Koch Instituts in die Leitlinienerstellung eingebunden.
Sie ist hier abrufbar .
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