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Neue Präventionsleistungen für Zahnpflege in Kraft
Es tut sich etwas für bessere Zahnpflege bei
Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Am 1.
Juli 2018 sind für beide Gruppen neue zahnärztliche
Präventionsleistungen in Kraft getreten. Von diesen
Leistungen profitieren sollen Pflegebedürftige, die von
Angehörigen, Pflegediensten oder in einer
Pflegeeinrichtung betreut werden.

Zahnärztinnen und Zahnärzte können jetzt jedes halbe
Jahr neue Präventionsleistungen erbringen. Hierzu
zählen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, das
Erstellen eines individuellen Mundgesundheitsplans, die
Durchführung einer Mundgesundheitsaufklärung und das
jährlich zweimalige Entfernen von Zahnstein (bislang
einmal). Die neuen Leistungen sind gesetzlich in
§ 22a SGB V verankert. Es sind
Leistungen, die sich an das Individuum und
gegebenenfalls an seine Pflege- und
Unterstützungspersonen wenden.
Im Schwerpunkt-Thema der neuen Ausgabe der Zeitschrift
Altenpflege erläutert der
Zahnmediziner Dr. med. dent. Harald Strippel, welche
Rolle das Pflegepersonal bei der
Mundgesundheitsaufklärung von Pflegebedürftigen spielt
und wie es durch einen Kooperationsvertrag zwischen
Einrichtung und Zahnarzt gelingt, mit den neuen
Präventionsleistungen den Status der Zahn- und damit
der Mundgesundheit zu verbessern. Zudem gibt er
zahlreiche Tipps, wie Pflegende bei der Zahn- und
Mundpflege wirksam unterstützen können, etwa beim
Bürsten der Zähne, beim Reinigen der Zahnprothese oder
beim Beseitigen von Mundtrockenheit.
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zum Thema "Zahnpflege" in der Mediathek "Vincentz
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