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“Nicht mehr, sondern zielgerichteter dokumentieren!”

Kann der Bewohner noch mehr als 50 Prozent seiner Tätigkeiten selbstständig ausführen, gilt er als überwiegend selbstständig. Muss die Pflegekraft mehr als 50 Prozent einer Tätigkeit übernehmen, gilt er als überwiegend unselbstständig. Diese Faustformel hat Unternehmensberaterin Annegret Miller auf der Messe ALTENPFLEGE 2017 empfohlen.

- Wie kann der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Pflegeprozess umgesetzt werden? Auf der ALTENPFLEGE 2017 in Nürnberg gab Beraterin Annegret Miller wertvolle Tipps und Ratschläge.           Foto: Goosses

Diesen und andere Ratschläge, wie der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff im Pflegeprozess umgesetzt werden kann, hat die Inhaberin des Beratungsunternehmens "Exzellenz Miller" aus Köln jetzt den Besuchern der Messe auf der Connectfläche "Arbeitswelten und Prozesse" vorgestellt.

Im Rahmen ihrer Vorträge riet Miller außerdem dazu, interdisziplinär zu denken. Als konkrete Maßnahme schlug sie zum Beispiel vor, stets zu berücksichtigen, was tagsüber anders ist als nachts, und dies auch in der Dokumentation festzuhalten. Das bedeutet laut Miller, nicht mehr, sondern zielgerichteter zu dokumentieren.

Mehr zum Thema können die Messebesucher von den zahlreichen Softwareaus- und herstellern erfahren, denen in Nürnberg wieder eine ganze Messehalle gewidmet ist.