Personal

Niedersachsen: Pflegekammer stellt Berufsordnung vor

Bekommen Niedersachsens Pflegefachpersonen eine Berufsordnung? Die vor der Auflösung stehende Pflegekammer Niedersachsen hat auf ihrer Homepage mitgeteilt, den Entwurf einer Berufsordnung in der Sitzung der Kammerversammlung am 25. März zur Abstimmung zu stellen. Damit würde in Niedersachen nach Rheinland-Pfalz die zweite Berufsordnung für Pflegefachpersonen in Deutschland in Kraft treten.

Differenzen und Missverständnisse, die häufig auf Unterschieden in der Ausbildung und der gewohnten Arbeitsteilung zwischen medizinischem Personal, Pflege- und Hilfskräften beruhen, werden oft stereotyp mit „kulturellen Unterschieden“ erklärt.
Foto: Werner Krüper Pflegefachpersonen bei der Übergabe. Tritt die Berufsordnung in Kraft, gilt sie für alle in Niedersachsen tätigen Pflegefachpersonen.

Die Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen können bis zum 23. März eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben. In den Jahren 2018 und 2019 hatten die Kammermitglieder auf 22 Veranstaltungen die Möglichkeit, sich an der Ausgestaltung der Berufsordnung zu beteiligen. Der Entwurf der Berufsordnung steht auf der Website der Pflegekammer zum Download zur Verfügung.

Die Berufsordnung soll Pflegefachpersonen Orientierung in ihrer Berufsausübung bieten. Dem Entwurf ist zu entnehmen, dass Pflegefachberufen vorbehaltene Tätigkeiten nicht der ärztlichen Weisungsbefugnis unterliegen sollen. Weisungen von Vorgesetzen dürfen darüber hinaus nur dann ausgeführt werden, wenn die entsprechende pflegerische Qualifikation vorhanden ist.

Der Entwurf beinhaltet ferner Ausführungen und nähere Vorgaben zu den Berufspflichten und -rechten von Pflegefachpersonen. So sollen Kammermitglieder der Kammer mitteilen, wenn sie der Fortbildungspflicht aufgrund arbeitgeberseitiger Vorgaben nicht nachkommen können. Kammermitglieder werden aufgefordert, bei beruflichem Auftreten in der Öffentlichkeit, das Ansehen des Berufsstandes zu schützen und zu fördern. Die Pflegekammer kann Verstöße gegen die Berufspflichten in einem Rügeverfahren ahnden.