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Niedersächsische Heime müssen bis 2025 Internet anbieten
In Niedersachsen gelten ab 1. Oktober neue bauliche Anforderungen an Alten- und Pflegeheime. So müssen Neubauten in den Wohn- und Gemeinschaftsräumen Internet anbieten.

Sämtliche Neubauten müssen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWGBauVO) künftig nach den neuen Standards gebaut werden. Bereits existierende Alten- und Pflegeheime müssen grundsätzlich spätestens bis zum 1. Januar 2033 nachgerüstet werden, teilte das Sozialministerium am Dienstag mit. Für die Bereitstellung des Internetanschlusses gilt eine verkürzte Übergangsfrist bis Ende 2025.
Die neuen Regelungen sehen für Bewohnerinnen und Bewohner mehr Wohnraum vor. Die Wohnschlafräume von Einheiten für eine Person müssen zukünftig mindestens 14 Quadratmeter Platz bieten. Vorher waren es nur zwölf Quadratmeter. Für zwei Personen beträgt die Mindestgröße 22 Quadratmeter. Wohneinheiten für mehr als zwei Personen sind in Alten- und Pflegeheimen nicht mehr zulässig. Neu eingeführt wurde darüber hinaus eine Einzelzimmerquote von 70 Prozent.
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