Corona
NRW: Minister Laumann betont Freiheiten in Altenheimen
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen dürfen so viele geimpfte und genesene Besucher und Besucherinnen empfangen, wie sie wollen. Darauf hat das Gesundheitsministerium hingewiesen, wie die Deutsche Presse-Agentur am Sonnabend mitteilte.

„Für die Besuche gelten keine zeitlichen Einschränkungen, sie dürfen täglich zeitlich uneingeschränkt Besuch empfangen“, hieß es. Auch gebe es für geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher keine Beschränkung der Besuchszahl.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) wies erneut darauf hin, dass Quarantänemaßnahmen für geimpfte oder genesene Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr notwendig werden, wenn sie nach einem Kontakt mit einer infizierten Person negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Auch dürfe es in Einrichtungen ohne Zustimmung des Gesundheitsministeriums keine Besuchseinschränkungen geben, falls es dort zu einem Infektionsgeschehen komme.
Für geimpfte oder genesene Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht positiv getestet wurden, seien Zimmerquarantänen untersagt. „Sie dürfen die Einrichtung uneingeschränkt verlassen und zurückkehren.“ Für sie gelte auch keine Coronatestpflicht und keine Maskenpflicht in der Einrichtung.
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