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NRWs Allgemeinverfügung rechtswidrig

In einer Zwischenentscheidung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Allgemeinverfügung von Nordrhein-Westfalen (NRW), was die Corona-Testungen betrifft, für rechtswidrig erklärt.

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Die Zwischenentscheidung des Gerichts fiel zugunsten der Klägerin aus, die gegen die Schnelltestungen in NRW vorgeht.

Foto: Adobe Stock/ Marek

Geklagt hatte ein ambulanter Pflegedienst, der gegen die verpflichtenden Corona-Testungen in NRW vorgeht. Argumente gegen die Allgemeinverfügung sind laut den Rechtsanwälten die fehlende Bestimmtheit und damit auch die Umsetzbarkeit und darüber hinaus die völlig unzureichende Refinanzierung durch das Land oder durch Kostenträger.

Nach den Richtern spricht Überwiegendes für die Rechtswidrigkeit der Allgemeinverfügung. Der Verfügungstext lasse schon nicht zweifelsfrei erkennen, ob eine solche Pflicht tatsächlich statuiert ist. Ferner sei die Testhäufigkeit nicht klar geregelt. Die Klage hat eine aufschiebende Wirkung, bis eine abschließende und rechtskräftig Entscheidung getroffen ist.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen steht auf der Website www.ulbrich-kaminski.de zum Download bereit.