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Organspende-Register: Gewebespende auch in Pflegeheimen möglich

Am Montag ist nach langer Vorbereitungszeit das digitale Organspende-Register gestartet. Eine Registrierung kann auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sinnvoll sein.

Blick auf ein Notebook mit dem Organspende-Register
Das Organspende-Register soll mehr Klarheit schaffen, ob sich Menschen eine Organ- oder Gewebespende nach dem Tod wünschen. Foto: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln

„Zum ersten Mal besteht damit auch die Möglichkeit, online seine Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende zu hinterlegen“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Start des Organspende-Registers. Neben Herz, Lunge und Niere können auch so genannte Gewebe gespendet werden. Dazu gehören zum Beispiel Augenhornhäute oder Knochen.

Pflegeheime können Gewebespender melden

Gewebespenden sind bis ins hohe Alter möglich. Darauf hat die gemeinnützige Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) am Montag zum Start des Organspende-Registers hingewiesen. „Aus diesem Grund können auch Palliativeinrichtungen, Pflegeheime, Hospize oder Bestatter:innen Verstorbene bei der DGFG melden“, sagte DGFG-Sprecherin Kristin Kleinhoff. Ein Großteil der Spenderinnen und Spender sei über 75 Jahre alt. Allein im Jahr 2023 hätten rund 1.200 Spenderinnen und Spender diese Altersgrenze überschritten.

Diagramm: Gewebespende Spenderalter

Eine Gewebespende ist auch nach einem Herz-Kreislauf-Tod möglich – bei Augenhornhäuten bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes. Die DGFG weist darauf hin, dass die Entnahme auch im häuslichen Umfeld oder in einer stationären Einrichtung der Altenpflege möglich ist. Eine Augenhornhauttransplantation rettet jährlich Tausenden von Menschen das Augenlicht.

Voraussetzung für Gewebespende ist die Einwilligung

Voraussetzung für eine Organ- und Gewebespende ist die Einwilligung der Verstorbenen oder ihrer Angehörigen. „Ein Eintrag in das digitale Organspende-Register ist für alle Menschen sinnvoll und sollte gerade auch von älteren Menschen in Betracht gezogen werden. Denn er verschafft Klarheit und nimmt den Angehörigen eine große Last in der Entscheidungsfindung“, so Kleinhoff.

Die vollständige Anbindung aller relevanten Akteure an das neue Organspende-Register soll bis Januar 2025 erfolgen. Bis dahin befindet sich das Online-Register in einem Übergangszeitraum, in dem der eigene Wille weiterhin über einen Organ- und Gewebespendeausweis oder eine Patientenverfügung schriftlich festgehalten werden sollte.

Der Bereitschaftsdienst der DGFG, erreichbar unter der 0800 511 5000, übernimmt das medizinische Screening und alle weiteren Schritte vom Gespräch mit den Angehörigen bis zur Gewebeentnahme.

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