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Palliativ-Verband: Sterbefasten ist zu respektieren
Ein Expertengremium der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat ein Positionspapier zum freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET, auch "Sterbefasten" genannt) verfasst. Demnach sei FVET nicht als Suizid zu bewerten.

Das Positionspapier befasst sich mit der freiwilligen Entscheidung von Patienten mit lebensbedrohlichen oder lebenslimitierenden Erkrankungen, mithilfe von Nahrungsverzicht den Sterbeprozess selbstbestimmt einzuleiten. DGP-Präsident Prof. Dr. Lukas Radbruch äußert diesbezüglich eine klare Meinung: "Wenn ein schwerstkranker Mensch aus freiem Entschluss nicht mehr essen und trinken will, um sein Sterben zu beschleunigen, dann ist das zu respektieren."
Diesen Prozess medizinisch zu begleiten, sei keine strafbare Handlung, bringe unitttelbar Beteiligte aber oftmals in einen inneren Konflikt. Deshalb sei es wichtig, zusätzlich zum Betroffenen auch seine Angehörigen sowie das Behandlungsteam zu unterstützen und über den zeitlichen Verlauf des Sterbefastens, über Folgesymptome, Komplikationen sowie deren Behandlungsoptionen aufzuklären. Laut DGP sei zu klären, ob und in welchem Umfang die behandelnden Personen dem Betroffenen Essen und Trinken anbieten, um ihm die Möglichkeit zu geben, seinen Entschluss zu revidieren. In diesem Zusammenhang seien Fallkonferenzen oder ethische Fallbesprechungen über das weitere Vorgehen sinnvoll.
"Ein lebensbedrohlich erkrankter Mensch, der auf Essen und Trinken verzichtet, um das Sterben zu beschleunigen, sucht in der Regel nach einem Ausweg aus einer Situation, in der er Angst vor Leiden und vor dem Verlust seiner Würde und Autonomie hat", sagt DGP-Vizepräsident Urs Münch. Er sieht es als eine gesellschaftliche Aufgabe, Rahmenbedingungen für ein autonomes und würdevolles Sterben zu schaffen.
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