Corona
Patientenschützer fordern Gleichbehandlung bei Besuchen
Bewohnerzimmer in Pflegeheimen sind im Hinblick auf Besuche mit Privathaushalten gleichzustellen. Dies fordert der Patientenschutzbund BIVA anlässlich der bevorstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

„Eine fortwährende Schlechterstellung der Menschen in mittlerweile durchgeimpften Einrichtungen muss das neue Gesetz unbedingt verhindern“, fordert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Hierzu sei eine Harmonisierung von Bundes- und Landesrecht notwendig.
Die BIVA-Patientenschützer lehnen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen mit geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern weitere Verschärfungen ab. Sie fordern vielmehr eine Anpassung an Besuchsregelungen wie in Privathaushalten.
Beispielsweise dürfen nach der aktuell gültigen Verordnung in Berlin Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner bei beliebiger Inzidenz lediglich eine Stunde pro Tag von einer Person besucht werden. Private Haushalte dürfen hingegen jederzeit Besuch von einer Person bekommen, selbst bei einem Inzidenzwert von über 100, wie es der Änderungsentwurf zum Infektionsschutzgesetz vorsieht.
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