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Petition gegen Pflegekammer gescheitert

Eine Petition gegen die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein ist jüngst vom Petitionsausschuss des Kieler Landtages beendet worden. Begründung: Sie war erfolglos und nicht rechtens. Nur 17 Personen hatten der Petition “Auflösung der Pflegkammer Schleswig-Holstein und Rücknahme des dazugehörigen Gesetzes” zugestimmt.

Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein
Foto: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

Der Initiator der Petition hatte gefordert, die Pflegeberufekammer in der bestehenden Form aufzulösen. Er wandte sich vor allem gegen die Pflicht zur Mitgliedschaft mit Beitrag. Er bemängelte, dass die Aufgaben und Ausgaben der Pflegeberufekammer nicht nachvollziehbar seien.

Der Petitionsausschuss führt in seiner Begründung zur Beendigung der Petition nun aus, dass bundesweit alle Kammern für die Berufe im Gesundheitswesen verpflichtende Mitgliedschaften vorsehen. Dies sei ein Wesensmerkmal von Kammern und Voraussetzung dafür, dass ihnen im Rahmen der Selbstverwaltung originär staatliche Aufgaben übertragen werden und sie so unabhängig von Partikularinteressen die Gesamtheit der Berufsangehörigen und/oder Berufstätigen vertreten können.

Der Petitionsausschuss erinnert zudem daran, dass das Gesetz zur Einrichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege in der letzten Legislaturperiode am 15. Juni 2015 nach intensiven Debatten beschlossen worden sei. Um eine starke und unabhängige Vertretung für die ganze Berufsgruppe sein zu können, sei die Kammer mit einer Pflichtmitgliedschaft eingerichtet worden. Die Kammer solle, wie auch die Kammern der anderen Heilberufe, für die Politik ein Ansprechpartner auf Augenhöhe werden und den Kammermitgliedern die Möglichkeit geben, in Zukunft zur Qualitätssicherung fachliche Standards und Qualitätskriterien der Pflege selbst zu definieren. Der Petitionsausschuss betonte auch noch einmal, dass zur Verwirklichung dieses Ziels eine Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig sei.

Die schleswig-holsteinische Pflegeberufekammer zeigt sich zufrieden. “Wir haben als Berufsgruppe die historische Chance, von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung zu gelangen”, so Kammerpräsidentin Patricia Drube, “die sorgfältige Abwägung und Beleuchtung durch den Petitionsausschuss steht in einem angenehmen Kontrast dazu, wie das Thema zum Teil öffentlich diskutiert wird, und stärkt das Vertrauen in Demokratie. Die gründlichen Ausführungen und Begründungen des unabhängigen Petitionsausschusses sprechen eine eigene Sprache.”