Personal
Pflege-Arbeitgeber wollen gegen Tarifvertrag klagen
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hat sich nach eigenen Angaben mit der Gewerkschaft Verdi auf einen Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt. Damit könnten Beschäftigte in der Altenpflege auf höhere Löhne hoffen, aber Pflege-Arbeitgeber haben angekündigt, gegen den Tarifvertrag zu klagen.

„Mit ihren wenigen Mitgliedern unter den deutschlandweit 1,2 Millionen Arbeitnehmern in der Altenpflege gehört Verdi auf die Rote Liste der aussterbenden Arten“, sagte Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP). Verdi sei in der Altenpflege so gut wie nicht existent. Für einen deutschlandweit gültigen Tarifvertrag in der Altenpflege müsste die Gewerkschaft ver.di deutschlandweit durchsetzungsfähig sein, so Greiner. Seiner Ansicht nach seien maßgeschneiderte Tarife nach Ort und Lage besser als ein Einheitstarifvertrag für alle.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte im Vorfeld mehrfach angekündigt, den Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz für die gesamte Branche allgemeinverbindlich zu erklären. Dazu müssten noch die Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) der Kirchen zustimmen. Ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag würde auch für die Beschäftigten in der Altenpflege gelten, deren Arbeitgeber nicht in der BVAP organisiert sind.
Laut Verdi soll der Tarifvertrag am 1. August in Kraft treten. Im Einzelnen sieht der Tarifvertrag vor, die Löhne für alle Pflegekräfte in der Altenpflege in vier Schritten bis zum 1. Juni 2023 zu erhöhen und die Schlechterstellung der Beschäftigten in Ostdeutschland zu beenden. Pflegefachpersonen würden dann mindesten 18,75 in der Stunde verdienen. Das entspricht bei einer 39-Stunden-Woche 3.180 Euro.
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