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Pflege ist gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Eine Milliarde Euro Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung reichen nicht aus, um die tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten durch die Corona-Pandemie zu kompensieren, findet Wilfried Wesemann, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbands für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP).

„Es ist nicht länger hinnehmbar, dass der einzige Bereich, der die coronabedingten Mehraufwendungen seit Beginn der Pandemie aus der eigenen Tasche zahlen muss, die Pflege ist.“, sagte Wesemann zur kurzfristigen Finanzspritze des Bundes für die Pflegeversicherung.
Die pandemiebedingten zusätzlichen Kosten würden in allen anderen Wirtschafts- und Gesundheitsbereichen als gesamtgesellschaftliche Kosten betrachtet und als Steuerzuschuss finanziert, der den Bundeshaushalt verschulde. Nur in der Pflege würden diese zusätzlichen Kosten in die gesetzlichen Zuständigkeiten im SGB XI fallen. Sie würden somit von der Pflegeversicherung getragen.
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Wesermann mahnt an, dass die fehlende Refinanzierung nicht zu einem Reformstau führen dürfe. Dringend notwendige Zukunftsentwicklungen seien zeitnah auf den Weg zu bringen, um die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln.
„Das Ungleichgewicht in der Finanzierung der coronabedingten Mehraufwendungen kann auch nicht, wie nun vermehrt gefordert, durch die frühzeitige Auflösung des Pflegevorsorgefonds querfinanziert werden“, so Wesemann. Diese Gelder seien zweckgebunden für die geburtenstarken Jahrgänge ab 2035. Eine Auflösung würde die finanzielle Schieflage in der Pflegeversicherung nur verzögern, aber nicht langfristig lösen.
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