News
Pflegebedürftigkeit: schauen, einschätzen, beschreiben
Das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nimmt kognitive Einschränkungen und psychische Probleme gezielt in den Blick. Betreuende sollten wissen, welche Fähigkeiten und Beeinträchtigungen sie entsprechend erfassen und beschreiben müssen.

Mit dem neuen Begutachtungsinstrument (NBI, früher NBA) werden im Modul 2 differenziert kognitive und kommunikative Fähigkeiten erhoben. Das Modul 3 erfasst Hilfebedarfe aufgrund psychischer Problemlagen und herausfordernder Verhaltensweisen. Mitarbeiter der Sozialen Betreuung – allgemeine und zusätzliche Betreuung – nehmen eine wichtige Rolle ein, wenn es darum geht, diese kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie personelle Unterstützungsbedarfe aufgrund besonderer Verhaltensweisen und Problemlagen zu erkennen. Sie unterstützen die Pflegefachkraft dabei, die Informationssammlung sachgerecht zu erstellen, indem sie ihre während der Betreuungsangebote gemachten Beobachtungen und Wahrnehmungen mit der Pflege austauschen. Sie kennen die in den Anamnesen beschriebenen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen und wissen im Verlauf davon abweichende Beobachtungen präzise und wertfrei im Bericht zu formulieren. Zudem sind die Konsequenzen zu reflektieren, die aus den festgestellten Unterstützungsbedarfen für die Angebotsplanung und für die inhaltliche Gestaltung der Angebote resultieren.
Mehr zur Erfassung und Gewichtung der festgestellten Beeinträchtigungen anhand von konkreten Beispielen und deren Auswirkungen auf die Betreuungspraxis lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Aktivieren. Sie kennen Aktivieren noch nicht? Dann sichern Sie sich Ihr kostenloses Probeexemplar.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren