News
Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein: Gesetzentwurf zur Auflösung steht
Geht es nach dem Willen der Regierungskoalition in Schleswig-Holstein, kann es mit der Auflösung der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein nicht schnell genug gehen. Der Gesetzentwurf zur Auflösung der Kammer steht und soll bereits zur nächsten Plenartagung im Mai in den Landtag eingebracht werden, wie Dennys Bornhöft, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion am Freitag mitteilte.

Die Pflegeberufekammer soll spätestens bis Ende des Jahres abgewickelt werden. Die Kammer ist dabei selbst für die Aufgaben der Abwicklung zuständig. Beitragsbescheide für 2020 behalten trotz der bevorstehenden Auflösung weiterhin ihre Gültigkeit. „Auch die Mitglieder, die bisher noch nicht ihren Beitrag für 2020 gezahlt haben, müssen diesen entrichten“, so Bornhöft. Eine Rückzahlung der Beiträge wie in Niedersachsen sei nicht vorgesehen. Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 darf die Kammer allerdings nicht mehr erheben.
Die Beschäftigten der Geschäftsstelle stehen vor einer ungewissen Zukunft. Sie haben keinen Anspruch darauf, vom Land übernommen zu werden. Es bestehe keine Übernahmeverpflichtung, so Bornhöft. Bei der Bewerbung auf Stellen des Landes werden sie lediglich Bewerberinnen und Bewerbern aus der Landesverwaltung gleichgestellt.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt die bestehenden Verbindlichkeiten der Kammer bei Kreditinstituten. Insgesamt trägt das Land Kosten bis zu einem Betrag von fünf Millionen Euro. Schleswig-Holstein ist nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht Rechtsnachfolger der Pflegeberufekammer.
Passend zum Thema: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein steht vor dem Aus
Bei einer Befragung hatten sich mehr als 90 Prozent der Teilnehmenden gegen den Fortbestand der Pflegeberufekammer ausgesprochen. Die Beteiligung an der Befragung war mit rund 75 Prozent der Mitglieder ausgesprochen hoch. Alle Pflegefachpersonen aus der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Kinderkrankenpflege sind kraft Gesetzes Mitglied der Kammer.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren