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Pflegeeinrichtungen sollen Isolationsbereiche vorbereiten
Das saarländische Gesundheitsministeriumwill mit einem "Protection-Plan" vulnerable Patienten in Pflege- und Behinderteneinrichtungen besser vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 geschützt werden. Ein zentraler Punkt ist die Trennung von Covid-19-Erkrankten und Verdachtsfällen von anderen Pflegebedürftigen.

Dazu können Einzelzimmer oder gesonderte Trakte in den Einrichtungen als Isolations- und Quarantänebereiche verwendet werden. Beim Betreten dieser Zimmer ist Schutzausrüstung vorgesehen. Der Plan enthält auch Vorgaben zur Benutzung von Schutzmasken.
Bei allen Neuaufnahmen in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen müsse unverzüglich eine Testung auf Covid-19 erfolgen. Diese Proben würden vorrangig behandelt, um die Testergebnisse ohne größere Verzögerungen zu erhalten. Diese Einrichtungen sollen zudem Isolations- und Quarantänebereiche in einer für die Bewohnerzahl angemessenen Größe vorbereiten.
In diesen sollen zunächst Menschen betreut werden, die zuvor im häuslichen Bereich betreut wurden. Auch Bewohnerinnen und Bewohner, die aus dem Krankenhaus wiederaufgenommen werden, sollen in den Quarantänebereichen aufgenommen werden. Für diese Personengruppen soll außerdem Personal bestimmt werden, das ausschließlich die Versorgung, Betreuung und Pflege übernimmt. Diese Mitarbeiter sollen dabei regelmäßig auf Covid-19 getestet werden.
Sollte in einer Einrichtung eine Vielzahl von Mitarbeitern betroffen sein, ist zunächst freigesetztes Personal aus geschlossenen Leistungsbereichen (WfbM, Tagesförderstätten etc.) einzusetzen. Sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe über notwendige medizinische oder pflegerische Qualifikationen verfügen, können diese auch außerhalb der Eingliederungshilfe eingesetzt werden. Dieser bereichsübergreifende Personaleinsatz gilt auch umgekehrt für Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe eingesetzt werden können. Die Koordination erfolgt über das Sozialministerium.
Sonderkontrollen durch Heimaufsicht
Vorgesehen sind auch Sonderkontrollen durch die saarländische Heimaufsicht. Diese beinhalten die Prüfung der Belegung der Einrichtungen und Personen. Vorrangig geschieht dies durch engmaschige Kontrollen der Personalsituation, gerade in kritischen Lagen. Im Falle von entsprechenden Hinweisen sind auch Kontrollen vor Ort denkbar. Der Protection-Plan ist als Handlungsempfehlung zu verstehen. Die konkret zu ergreifenden Maßnahmen sind abhängig von den individuellen Situationen der Einrichtungen. Sie müssen in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden.
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