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Pflegeheime: “Legales Schummeln” beim Personal?
Unterwandern Pflegeheime in Deutschland auf Kosten der Pflegekräfte und der Pflegebedürftigen die in den Verträgen mit Pflegekassen festgelegten Personalschlüssel, um damit ihren Profit zu vergrößern? Diesen Verdacht legen jetzt gemeinsame Recherchen der Süddeutschen Zeitung (SZ) und des Südwestrundfunks (SWR) nahe.

Geld für Pflegekräfte, die es gar nicht gibt: Die Journalisten des Tageszeitung und des öffentlich-rechtlichen Senders beziehen sich bei ihrem Verdacht auf einen bislang unveröffentlichten Briefwechsel zwischen dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), und dem Spitzenverband der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen (GKV-Spitzenverband). Demnach dürfen Pflegeheime beim Personal legal "schummeln", ohne mit finanziellen Konsequenzen rechnen zu müssen. "Die jetzige Regelung ist ein Anreiz für einen Pflegeheimbetreiber, ein bisschen zu wenig Personal einzustellen und sich das übriggebliebene Geld in die eigene Tasche zu stecken", sagt ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Ganz praktisch heiße das, "dass Pflegeheime weniger Personal beschäftigen können, als eigentlich vertraglich vereinbart ist, nämlich bis zu acht Prozent".
Die Justiz lasse derartige Machenschaften bewusst geschehen, so die SZ- und SWF-Rechercheure. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) mit Sitz in Kassel aus dem Jahr 2012. Damals entschieden die Richter, dass eine Personalunterdeckung in Pflegeeinrichtungen in Höhe von acht Prozent möglich sei, ohne dass die Kassen ohne Weiteres die Vergütung kürzen können. Diesen Umstand kritisiert Laumann in dem Briefwechsel sehr deutlich. Er halte es für "sehr bedenklich", dass das Gericht den Einrichtungen quasi erlaube, das Personal weiter zusammenzustreichen: "Wenn das Schule macht, haben wir ein großes Problem."
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