News
Pflegekammer in Baden-Württemberg: Landtag gibt grünes Licht
Der baden-württembergische Landtag hat das Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. In trockenen Tüchern ist die geplante Selbstverwaltung der Pflege im Südwesten damit aber noch nicht.

Das ist die Roadmap
Im Juli soll der Gründungsausschuss – das Gremium, das die Pflegekammer vorbereitet – seine Arbeit aufnehmen. Er hat dann 18 Monate Zeit, die rund 110.000 Pflichtmitglieder zu registrieren und die Wahl zur ersten Vertreterversammlung vorzubereiten. Ende 2024 soll die gewählte Vertreterversammlung zum ersten Mal zusammentreten. Mit dem Zusammentritt der ersten Vertreterversammlung soll dann die Landespflegekammer offiziell gegründet und der Gründungsausschuss aufgelöst werden.
Das ist der Haken
Um der Pflegekammer eine „demokratisch legitimierte Grundlage“ zu geben, sieht das beschlossene Gesetz vor, dass sich bis zur Wahl der ersten Vertreterversammlung mindestens 60 Prozent der Pflichtmitglieder, also aller Pflegefachpersonen des Landes, registriert haben müssen. Andernfalls wird die Kammer wieder abgewickelt.
Daran gibt es Kritik, unter anderem von Gewerkschaftern. Der BochumerBund befürchtet ein Kammer-Aus durch die Hintertür. Vorstandsmitglied und Pressesprecher Marcus Jogerst-Ratzka hatte dem Sozialministerium vorgeworfen, aus Angst vor den Kammergegnern nach Wegen gesucht zu haben, ein Gelingen der Kammer zu verhindern.
Das kostet die Mitgliedschaft
Die Sorge der Gewerkschafter, dass die Kammer an einer fehlenden mehrheitlichen Zustimmung seitens ihrer Pflichtmitglieder scheitern könnte, ist begründet. So geschehen ist es in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Ein wiederkehrender Kritikpunkt der Kammergegner sind die Mitgliedsbeiträge. Diese sollen in Baden-Württemberg nach Gehalt gestaffelt sein und zwischen 5 und 9 Euro monatlich betragen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren