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Pflegekammer NRW fordert Meldung der Pflegefachkräfte durch Arbeitgeber
Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen hat rund 12.000 Arbeitgeber in NRW angeschrieben und fordert diese auf, ihre Pflegefachpersonen anzumelden. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht betrifft Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste gleichermaßen.
„Wir sind als Kammer gesetzlich beauftragt, diese Anmeldungen entsprechend einzufordern“, erklärt Kevin Galuszka, Vorstandsmitglied der Pflegekammer NRW. Bei Nichteinhaltung der Meldepflicht drohen den Einrichtungen im Ernstfall Strafen zwischen 50.000 und 200.000 Euro. Die Kammer betont jedoch, dass sie einen kooperativen Ansatz verfolgt und Sanktionen vermeiden möchte.
Zweistufiger Anmeldeprozess
Nach der Meldung durch die Arbeitgeber müssen die Pflegefachpersonen in einem zweiten Schritt ihre Daten vervollständigen und Nachweise wie Berufsurkunden und Zertifikate einreichen. Erst dann gilt die Anmeldung als abgeschlossen.
Die fristgerechte Meldung ist auch für die ab 2026 geplante Beitragserhebung relevant. Nach aktuellen Berechnungen wird der Kammerbeitrag voraussichtlich bei etwa 19 Euro jährlich liegen, was einem monatlichen Beitrag von 1,60 Euro entspricht. Die endgültige Beitragsordnung soll Ende 2025 verabschiedet werden.
Hohe Beteiligung stationärer Pflegeeinrichtungen
Unter den bisher eingegangenen Rückmeldungen stammen etwa 31 Prozent von ambulanten Pflegediensten. Den größten Anteil machen stationäre Einrichtungen der Langzeitpflege mit 49 Prozent aus, während Kliniken mit rund 5 Prozent vertreten sind.
Eine Antwort auf “Pflegekammer NRW fordert Meldung der Pflegefachkräfte durch Arbeitgeber”
Super. Wieder ein neuer Wasserkopf mit Zwangsbeiträgen füttern. Ist ja nicht so als gäbe es Personalmangel in den Einrichtungen…
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