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Pflegekammer: Pflichtmitgliedschaft rechtmäßig

Die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer entspricht geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage. Das hat jetzt, wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mitteilt, das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Die Richter widersprachen damit einer Krankenschwester, die gegen die Pflichtmitgliedschaft geklagt hatte.

- Ist der Weg nun endgültig frei? Laut dem Verwaltungsgericht Mainz entspricht die Pflichtmitgliedschaft in einer Pflegekammer geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage.Foto: Archiv

Das Verwaltungsgericht in Mainz bestätigt in seinem im April getroffenen und jetzt veröffentlichten Urteil (Az.: 4 K 438/16.MZ) die Verhältnismäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft unter anderem dadurch, dass die Beachtung der eigenen gewissenhaften Berufsausübung als Kernelement der Mitgliedschaft in einer Pflegekammer keine elementare Beschränkung der persönlichen Freiheit des einzelnen Mitgliedes darstelle.

"Das ist ein wichtiges und klärendes Signal in der Errichtungsphase der Pflegekammern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen", sagt Martin Dichter, Vorsitzender des Regionalverbandes Nordwest des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), "gleiches gilt für die gerade beginnende Diskussion um eine Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen."