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Pflegekammer verschickt bald erste Beitragsbescheide

Ende des Jahres 2018 wird die Niedersächsische Pflegekammer an ihre etwa
90.000 Mitglieder den ersten Beitragsbescheid
verschicken. "Mitglieder zahlen 0,4 Prozent ihres
Bruttoeinkommens des vorletzten Kalenderjahres
abzüglich der Werbungskosten", so Kammer-Präsidentin
Sandra Mehmecke. Für 2018 werde nur der halbe
Jahresbeitrag erhoben.

- "Voraussichtlich Ende des Jahres 2018 werden wir an unsere Mitglieder den ersten Beitragsbescheid verschicken": Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen.Foto: Pflegekammer Niedersachsen

Das Verfahren zur Beitragserhebung ist kompliziert.
Alle Mitglieder der Pflegekammer Niedersachsen erhalten
im ersten Schritt einen Regelbescheid über den
Höchstbeitrag von 140 Euro für das Jahr 2018 (ab 2019:
280 Euro). Das entspricht einem Jahreseinkommen von
70.000 Euro. "Wer weniger verdient, soll auch weniger
zahlen und kann auf Basis einer Selbsteinstufung
innerhalb von vier Wochen sein tatsächliches vorletztes
Jahresbruttoeinkommen angeben", sagt die
Kammerpräsidentin. Der Mitgliedsbeitrag werde dann mit
0,4 Prozent des tatsächlichen Einkommens abzüglich der
individuellen Werbungskosten neu festgesetzt. Jedes
Kammermitglied müsse also selbst aktiv werden, um einen
niedrigeren Beitrag zu zahlen. Erfolge keine
Selbsteinstufung des Mitglieds, werde weiterhin der
Höchstbeitrag zu Grunde gelegt.

Kaum eine Angelegenheit wurde im Zuge der Errichtung
der Pflegekammer so heiß diskutiert, wie das Thema
Mitgliedsbeiträge. Der Errichtungsausschuss der
Pflegekammer Niedersachsen hat die Beitragsordnung im
Juni 2018 verabschiedet. "So ungeliebt die
Beitragszahlung durch die Mitglieder auch sein mag, so
wichtig ist sie für die Wahrung der Unabhängigkeit der
Pflegekammer", so Sandra Mehmecke, "weder der Staat
noch Interessenvertreter aus Wirtschaft oder Politik
können durch den Entzug finanzieller Mittel Einfluss
auf die Arbeit und die Entscheidungen der Kammer
nehmen".