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Pflegekammer will Beitragsordnung korrigieren
Die Pflegekammer Niedersachsen wird künftig
auf die Festsetzung eines Höchstbeitrags in
Regelbescheiden verzichten. Das kündigte
Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke nach einem Gespräch
mit Landessozialministerin Carola Reimann (SPD) an. In Sachen
Beitragserhebung stand die Kammer in den letzten Wochen
stark in der Kritik (wir berichteten).

"Ich schlage der Kammerversammlung vor, zukünftig auf
die Festsetzung eines Höchstbeitrags in Regelbescheiden
zu verzichten", so Mehmecke wörtlich, "eine
Arbeitsgruppe wird sich umgehend mit der Überprüfung
und Überarbeitung der Beitragsordnung beschäftigen."
Ein Mitgliedsbeitrag sei aber unentbehrlich und diene
der Finanzierung der gesetzlichen
Selbstverwaltungsaufgaben der Kammer, so Mehmecke.
Die Pflegekammer Niedersachsen reagiert damit auf eine
Welle des Protestes aus Reihen der Pflege und der
Politik. Hintergrund waren Bescheide, in denen
Mitgliedern das Einziehen des Höchstbeitrages
angekündigt wurde, sofern sie nicht von sich aus ihr
wirkliches steuerpflichtiges Jahresbruttoeinkommen
offenlegen (wir berichteten). Der Höchstbetrag
gilt für Mitglieder ab einem Einkommen von 70.000 Euro,
was allerdings kaum eine Pflegekraft verdient.
Etliche Pflegende hatten ihrem Unmut daraufhin
lautstark Luft gemacht. Zehntausende Menschen
unterschrieben eine Online-Petition, in der sie die
Abschaffung der Pflegekammer Niedersachsen forderten.
Der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Johanniter,
die Landesgruppe Niedersachsen des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sowie
Pflegeexperten aus CDU und FDP hatten die Kammer zu
einer schnellen Änderung ihres Verhaltens aufgefordert
(wir berichteten). Zuletzt hatte
noch Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin
Carola Reimann eine klare Forderung an die
Kammerverantwortlichen gerichtet: "Die Beitragsordnung
muss sich ändern" (wir berichteten).
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