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Pflegekammerkonferenz als Vorläufer einer Bundespflegekammer

Die Landespflegekammern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben am 14. Juni mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) eine gemeinsame Vertretung in Berlin gegründet – die Pflegekammerkonferenz. Das neue Gremium versteht sich als Arbeitsgemeinschaft der Pflegekammern und als Vorläufer einer Bundespflegekammer.

- Haben heute gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat die Pflegekammerkonferenz aus der Taufe gehoben (von links): die PflegekammerpräsidentInnen Sandra Mehmecke (Niedersachsen), Patricia Drube (Schleswig-Holstein) und Dr. Markus Mai (Rheinland-Pfalz).

"Mit der Pflegekammerkonferenz beginnt ein neues Kapitel der beruflichen Selbstverwaltung der Pflegefachberufe auf Bundesebene", sagte stellvertretend für alle Kammer-Chefs die Präsidentin der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, Patricia Drube. Der neue Zusammenschluss sei als "berufspolitische Interessenvertretung der Pflegefachberufe auf Bundesebene" zu begreifen.

Im Deutschen Pflegerat sehen die KammervertreterInnen ob seiner langjährigen berufspolitischen Arbeit einen logischen Kooperationspartner. "Der DPR unterstützt die Interessenvertretung der Pflegekammern mit seiner berufspolitischen Kompetenz und seinem Netzwerk, solange nicht alle
Länder eine Kammer haben", sagte DPR-Präsident Franz Wagner.

Als Arbeitsgemeinschaft der drei bisher bestehenden Landespflegekammern soll die Pflegekammerkonferenz aktiv an pflege- und gesundheitspolitischen Entscheidungen im Bund mitarbeiten. "Es ist wichtig, Gesetzgebungsprozesse auf Bundesebene im Interesse der Landespflegekammern und der Pflegebedürftigen zu beeinflussen", sagte Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Auch der Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Berufsverbänden stünde die Pflegekammerkonferenz offen gegenüber, sagte Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen: "Nur gemeinsam können wir die Situation der Pflege in Deutschland nachhaltig verbessern."

Die Pflegekammerkonferenz wurde in der Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins gegründet. Alle zukünftig noch entstehenden Landespflegekammern – diskutiert wird zurzeit in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – können in der Pflegekammerkonferenz mitwirken. Voraussetzung ist, dass deren Unabhängigkeit durch Mitgliedsbeiträge gesichert ist. Die beteiligten Institutionen finanzieren die Arbeit der Pflegekammerkonferenz zu gleichen Teilen.