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Pflegemindestlohn steigt zum 1. April geringfügig an

Die Mindestlöhne in der Pflege werden angehoben. Ab 1. April gibt es damit auch für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen etwas mehr Geld.

Pflegemindestlohn steigt, Foto: AdobeStock/Blende11.photo
Foto: AdobeStock/Blende11.photo

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums steigt der Stundenlohn für ungelernte Pflegekräfte von 12 Euro auf 12,55 Euro. Hilfskräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung erhalten 13,20 Euro statt bisher 12,50 Euro. Für Pflegefachkräfte steigt der Mindeststundenlohn um 40 Cent auf 15,40 Euro. Die nächste Erhöhung des Pflegemindestlohns ist für den 1. September vorgesehen.

Mindestlöhne in der Altenpflege werden vom Bundesarbeitsministerium festgesetzt. Es richtet sich dabei nach den Beschlüssen der achtköpfigen, paritätisch besetzten Pflegekommission, der unter anderem Vertreter der Diakonie und der Caritas angehören.

In der Altenpflege arbeiten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 1,2 Millionen Beschäftigte, für die der Branchenmindestlohn gilt. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei 9,82 Euro pro Stunde. Die Bundesregierung plant zum 1. Oktober eine Erhöhung auf 12 Euro.

Passend dazu: Im Schnitt 19 Euro Stundenlohn für Tarifbeschäftigte