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Pflegemindestlohn steigt zum Jahreswechsel
Ab Januar 2020 steigt der Mindestlohn für Beschäftigte in der Pflege deutschlandweit um 30 Cent pro Stunde. Er liegt dann in Westdeutschland bei 11,35 Euro, in ostdeutschen Bundesländern bei 10,85 Euro. Das teilte der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) am Dienstag in Berlin mit.

Die Erhöhung gilt laut AGVP allerdings nur vom 1. Januar bis zum 30. April 2020. Danach solle eine Anschlussregelung gelten, welche die Pflegemindestlohnkommission noch erarbeite.
Der AGVP betonte, dass der Mindestlohn für Pflegekräfte damit auch künftig deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liege, der ebenfalls zum 1. Januar auf 9,35 Euro ansteigen wird. Der Mindestlohn sei eine Untergrenze der Bezahlung von ungelernten Hilfskräften, die nicht unterschritten werden dürfe, sagte AGVP-Vizepräsident Friedhelm Fiedler: "Die examinierten Pflegefachkräfte, die in einem absolut zukunftssicheren und zukunftsfesten Beruf arbeiten, verdienen deutlich mehr."
Die künftige Regelung geht auf einen Beschluss der Mindestlohnkommission aus dem Jahr 2017 zurück. Der Mindestlohn gilt auch für Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte und Assistenz- oder Präsenzkräfte, wenn sie mindestens in 25 Prozent ihrer vereinbarten Arbeitszeit mit Pflegeaufgaben befasst sind.
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