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Pflegende haben im Infektionsfall Versicherungsansprüche

Wenn sich Pflegende auf der Arbeit mit dem Coronavirus anstecken, sollten sie die Infektion umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft als Versicherungsfall melden. Das empfiehlt der Dortmunder Fachanwalt für Sozialrecht Dieter Otto im Auftrag des Fachverbandes Wohnen in Gemeinschaft (wig).

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 Laut Dieter Otto ist eine Corona-Infektion auf der Arbeit ein Fall für die Versicherung.

Foto: Uwe Jesiorkowski

Wird die Infektion als Versicherungsfall gemeldet, entstehen laut Otto im Falle einer Erkrankung mögliche Ansprüche auf Heilbehandlungen oder medizinische Rehabilitation.

Könne nachgewiesen werden, dass sich der Arbeitnehmer während der Tätigkeit mit Covid-19 angesteckt hat, lasse sich die Infektion auch als Arbeitsunfall melden.

"Covid-19-Erkrankungen können zudem die Voraussetzungen einer Berufskrankheit erfüllen, wenn Versicherte durch Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber der allgemeinen Bevölkerung einer wesentlich höheren Infektionsgefahr ausgesetzt sind", so Otto. Das sei nach derzeitiger Rechtslage bei Tätigkeiten in der Kranken- und Altenpflege, im Labor, oder beim Umgang mit verstorbenen COVID-19-Patienten der Fall.