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Pflegeschutzbund empfiehlt den Klageweg

Bei "unverhältnismäßigen" Besuchseinschränkungen in Pflegeheimen spricht sich der BIVA-Pflegeschutzbund zunächst dafür aus, das Gespräch mit der Heimleitung, dem Gesundheitsamt oder der Heimaufsicht zu suchen. Sollte das nicht fruchten, empfiehlt der Pflegeschutzbund, zu klagen.

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BIVA-Chef Manfred Stegger spricht sich dafür aus, bei Besuchsverboten in Pflegeheimen zu klagen.

Foto: BIVA

Der BIVA-Pflegeschutzbund verweist dabei auf ein kürzlich erteiltes Urteil, das die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin aufgehoben hat (wir berichteten).

Städte und Kommunen koppelten das Besuchsrecht wieder an den Corona-Inzidenzwert, Länderverordnungen würden verschärft, einzelne Einrichtungen würden erneut Besuchs- und Ausgangsverbote verhängen oder aber unerfüllbare Auflagen für Besucher aus innerdeutschen Risikogebieten. Verzweifelte Anfragen mehrten sich wieder im BIVA-Beratungsdienst. Und das, obwohl laut Bund-Länder-Beschluss vom 14. Oktober der Schutz der vulnerablen Gruppen nicht zu deren völliger sozialer Isolierung führen dürfe.
Gestärkt wurden jetzt die Rechte von Pflegeheimbewohnern durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden. Die Richter hoben die Isolierung einer Pflegeheimbewohnerin mangels Ermächtigungsgrundlage auf und stellten gleichzeitig erstmals den Inhalt einer Corona-Schutzverordnung infrage. Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht darin eine Bestätigung seiner Rechtsauffassung, denn die BIVA-Juristen hätten von Beginn der Corona-Krise an die Wahrung der Persönlichkeitsrechte trotz der nötigen Schutzmaßnahmen gefordert. "Wir empfehlen daher ausdrücklich den Klageweg, wenn grundrechtsverletzende Maßnahmen angewendet werden, die nicht von einem Gericht oder einer Behörde angeordnet wurden", sagt Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbunds. "Viele Angehörige scheuen eine Klage, weil sie Nachteile für den Heimbewohner oder einen langwierigen Prozess fürchten. Dennoch ist sie das geeignete Mittel, wenn sonstige Bemühungen nicht zum Erfolg führen. Hier bieten wir Betroffenen unsere Beratung und Unterstützung an."