Personal
Pflegeschutzbund fordert Veröffentlichung von Soll- und Ist-Personalzahlen
Aus Sicht des BIVA-Pflegeschutzbundes sollten Pflegeheimbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet werden, die tatsächlichen und die vereinbarten Personalzahlen gegenüberzustellen und öffentlich zu machen.

„Für zukünftige und aktuelle Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige sind die Personalzahlen von zentraler Bedeutung bei der Beurteilung und Auswahl einer Einrichtung“, so Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Fehlendes Personal sei der wichtigste Grund für unzureichende Pflege in stationären Einrichtungen.
Bis heute fehle es an aussagekräftigen Qualitätskriterien bei der Auswahl einer Pflegeeinrichtung. Mit der Veröffentlichung dieser Zahlen hätten Menschen, die eine Pflegeeinrichtung suchen, ein Kriterium, das Vergleiche zwischen Einrichtungen ermögliche.
Zum Hintergrund: Die Soll-Personalzahl wird regelmäßig zwischen der Einrichtung, den Kassen und Sozialhilfeträgern festgelegt. Die Lohnkosten müssen die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Eigenanteil mitfinanzieren – auch dann, wenn die festgelegte Anzahl an Personal nicht eingestellt werden konnte. „Bewohnerinnen und Bewohner sind Verbraucher, und haben auch deshalb ein Recht darauf, zu erfahren, wofür sie die monatlichen Zahlungen leisten“, so Stegger.
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