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Pflichtmitgliedschaft vor Gericht
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Lüneburg hat angekündigt, am 22. August darüber entscheiden zu wollen, ob die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer Niedersachsen rechtens ist oder nicht. Gleich zwei Klägerinnen wehren sich auf juristischem Wege gegen ihre verpflichtende Mitgliedschaft.

In dem einen Fall bezweifelt eine Klägerin, dass das Pflegekammergesetz in Niedersachsen mit dem Grundgesetz vereinbar ist – sie halte, so eine OVG-Sprecherin, die Pflichtmitgliedschaft für unverhältnismäßig. In dem zweiten Verfahren geht es hauptsächlich darum, ob als Fallmanagerin eines Krankenhauses einer der von dem Gesetz betroffenen Berufe ausgeübt wird.
Das Verwaltungsgericht Hannover hatte im ersten Fall die Regelungen zur Pflegekammer als verfassungsgemäß angesehen. Niedersachsen habe seine Gesetzgebungskompetenz nicht überschritten, entschieden die Richter im November. Die Pflichtmitgliedschaft verletze keine Grundrechte. Im zweiten Fall hatten die Richter befunden, dass die Tätigkeit der damals als Fallmanagerin beschäftigten Klägerin durchaus eine Berufsausübung im Sinne des Gesetzes wäre.
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