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Pro & Contra: Was spricht für und gegen ein Pflegeministerium?

Die Pflegepolitik liegt zu großen Teilen in den Händen des Bundesgesundheitsministeriums. Manche sagen, die Pflege brauche stattdessen ein eigenes Ministerium. Andere wiederum finden, dass die Aufgaben in den bestehenden Strukturen gut verteilt sind.

Foto: AdobeStock/Thomas Reimer
Foto: AdobeStock/Thomas Reimer In der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege haben Vertreter:innen zweier Parteien über die Frage diskutiert, ob Deutschland ein Pflegeministerium braucht.

„Wir in Bayern haben bereits 2013 das eigenständige Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gegründet“, so der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) in der Rubrik „Pro & Contra“ in der Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege. „Seitdem steht Pflege bei uns ganz bewusst im Namen des Ministeriums, denn: Wir wollen ihre herausragende Bedeutung für unsere Bedeutung unterstreichen.“ Mit einer reinen Umbenennung sei es Holetschek zufolge aber nicht getan, es sei damit auch eine „Pflicht zum Handeln“ verbunden.

Diesen Handlungsbedarf sieht auch die Bundestagsabgeordnete Kordula Schulz-Asche von den Grünen, die auch Mitglied im Gesundheitsausschuss ist. Es brauche angemessene Vergütung, eine Fachpflege auf europäischem Niveau, eine Stärkung der Zuwanderung von Pflegefachpersonen sowie gute und familienfreundliche Arbeitsbedingungen. Dafür sei laut Schulz-Asche allerdings kein neues Ministerium notwendig. „Jedoch würde ich mir wünschen, dass wir das Ministerium und insbesondere den zuständigen Ausschuss im Bundestag ‚Gesundheit und Pflege‘ nennen würden.“

Und was sagt die Interessenvertretung der Pflegenden? „Ich glaube tatsächlich, dass wir eine Pflege-Institution auf der Bundesebene brauchen“, sagte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), im Talk-Format „Hier spricht die Pflege!“ der Fachzeitschrift Altenpflege auf YouTube. „Aber ich glaube nicht, dass es in Form eines Ministeriums sein sollte.“ Die Pflegerats-Präsidentin fordert stattdessen ein Selbstverwaltungsorgan der Pflege mit einem eigenen Haushalt und einem klaren staatlichen Auftrag, Forschung und Kompetenz zu fördern.