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Projektteam favorisiert Qualifikationsmixmodell
Teil der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung ist die Entwicklung und Erprobung eines Personalbemessungsverfahrens bis Juni 2020. Die damit beauftragte Projektgruppe der Uni Bremen erarbeitet hierfür gerade ein Modell, bei dem die Qualifikationsstruktur der Pflegekräfte von der Zusammensetzung der Bewohnerschaft abhängt.

Seit Einführung der Pflegeversicherung sind mehrere Versuche zur Einführung eines Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Pflege gescheitert. Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber einen erneuten Anlauf unternommen und die Vertragspartner der gemeinsamen Selbstverwaltung in der Pflege nach § 113 SGB XI beauftragt, bis Juni 2020 ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen zu entwickeln und zu erproben. Entwickelt wird dieses Verfahren derzeit von einem Projektteam der Uni Bremen. Wie der Projektleiter Prof. Heinz Rothgang in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege ausführt, geht es darum, auf Basis der Anzahl versorgter Pflegebedürftiger und dem Ausmaß ihrer Pflegebedürftigkeit, wie sie im Rahmen der Begutachtung mit dem Begutachtungsinstruments erhoben wird, nach Qualifikationsstufen differenzierte Personalmengen zu errechnen, die dann wiederum Grundlage für landesspezifische Setzungen und einrichtungsbezogene Verhandlungen sein sollen.
"Aus diesem Grund wurde ein Qualifikationsmixmodell entwickelt", so Rothgang, "das den deutschen und europäischen Qualifikationsrahmen mit Pflegezertifikaten, Interventionsklassen und der individuellen Stabilität der Pflegesituation verbindet. Hierdurch kann der Personalbedarf in bis zu acht Qualifikationsniveaus ausgewiesen werden, wobei die Komplexität jeder Intervention in Verbindung mit dem konkreten Zustand des die Leistung in Anspruch nehmenden Pflegebedürftigen für die Zuordnung des Qualifikationsniveaus und somit der Personalmenge relevant ist." Im Ergebnis ergebe das zu entwickelnde Verfahren für jede Einrichtung eine nach Qualifikationsgraden gegliederte Personalmenge, die zur fachgerechten Pflege erforderlich sei. Die Zahl und die Qualifikationsstruktur der Pflegekräfte hänge laut Rothgang somit von der Zusammensetzung der Bewohnerschaft ab. Dadurch werde eine einrichtungsübergreifende Fachkraftquote durch einrichtungsindividuell bedarfsnotwendige Personalmixe ersetzt. Erste Ergebnisse hätten ergeben, dass deutlich mehr Assistenzkräfte und nur in geringerem Umfang zusätzliche Fachkräfte benötigt würden.
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