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Psychische Belastung am Arbeitsplatz gefährdet Pflegequalität

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz werden in den
Pflegeberufen zu einem immer größeren Problem. Sie
führen zu langen Ausfallzeiten und gefährden die
Qualität der Arbeitsergebnisse. Wie wichtig die
Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen in diesem
Bereich ist, zeigte erst kürzlich ein Urteil des
Landesarbeitsgerichts
Niedersachsen

- Foto: Werner Krüper

Konkret ging es vor Gericht um den Fall einer
Mitarbeiterin einer psychiatrischen Fachklinik in
Göttingen, die eine vorgefundene Personalsituation für
nicht ausreichend hielt und beim Arbeitgeber eine
Gefährdungsanzeige einreichte. Der Arbeitgeber mahnte
die Pflegerin wegen ihrer Überlastungsanzeige jedoch
ab, worauf die Krankenschwester vor das Arbeitsericht
zog und gewann. Das Gericht hielt die Abmahnung für
unberechtigt, da es dem Sinn und Zweck des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) widerspreche. Das Gesetz
verpflichtet Arbeitnehmer dazu, daran mitzuwirken, dass
keine Gefährdungslagen entstehen. Die Berufung gegen
das Urteil durch den Arbeitgeber der Klägerin wurde vom
Landesarbeitsgericht verworfen.

Für Isabell Bierther, Fachanwältin für Arbeits- und
Medizinrecht, bestätigt diese Entscheidung diejenigen
Arbeitnehmer, die beginnen, sich um sich selbst zu
kümmern und bei einer erheblichen Belastungssituation
Alarm schlagen. In einem Artikel in der aktuellen
Ausgabe der Zeitschrift Altenpflege verweist Bierther
darauf, dass sich die Gefährdungsbeurteilung auch auf
psychische Belastungen erstreckt. So komme
Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer psychischen
Erkrankung zwar aktuell immer noch in geringerer Zahl
vor als aufgrund somatischer Erkrankungen, aber wenn
psychische Erkrankungen auftreten, lägen erheblich
längere Ausfallzeiten vor. Weiter geht die Fachanwältin
darauf ein, wie sich die Gefährdung durch psychische
Belastungen ermittel lässt und wie die
gefährdungsbeurteilung im aktuellen Arbeitsschutz
geregelt ist.