Pflegequalität
Qualitätsindikatoren: Erhebungsfrist verlängert
Das EpiLage-Fortgeltungsgesetz gewährt den Verantwortlichen in den Pflegeeinrichtungen einen Aufschub für die Erhebung der Qualitätsindikatoren bis zum Jahresende. Demnach haben die Pflegeeinrichtungen bis zum 31. Dezember 2021 Zeit, Indikatorendaten an die Datenauswertungsstelle (DAS) zu übermitteln.

Die zunächst bis zum 31. März 2021 befristete Regelung, dass Einrichtungen die Ergebniserfassung für die gewählten Stichtage auf freiwilliger Basis durchführen können, bleibt bis zum Ende des Jahres 2021 bestehen.
Sofern Einrichtungen im Laufe des Jahres 2021 zu beiden Stichtagen Daten an die DAS Pflege übermittelt haben, erfolgt erstmalig die Auswertung der Verlaufsindikatoren, allerdings noch ohne Veröffentlichung. Verlaufsindikatoren sind jene Indikatoren, die Daten zu zwei aufeinander folgenden Zeiträumen miteinander verbinden und Veränderungen bei Bewohnerinnen und Bewohnern von einem Stichtag zum anderen betrachten.
Für die Veröffentlichung der Indikatorenergebnisse ab dem 01. Januar 2022 soll kein Rückgriff auf Daten erfolgen, die bis zum 31. Dezember 2021 an die DAS übermittelt wurden. Das heißt: Erst ab dem zweiten Halbjahr 2022 sollen zu allen Indikatoren Ergebnisse veröffentlicht werden.
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