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Qualitätsprüfungen: Neustart mit Indikatoren
2019 wird ein System von Kennzahlen eingeführt, das den Pflege-TÜV ersetzt und die Ergebnisqualität ermitteln soll. Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege, wie Sie sich schon jetzt gut darauf vorbereiten können.

Das Pflege-Stärkungsgesetz II (PSG II) aus dem Jahr 2015 hat neben dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff noch einige andere wichtige Entwicklungen auf den Weg gebracht. Dazu gehört auch die Neuorganisation der externen Qualitätsprüfungen und der öffentlichen Qualitätsberichte. Im Mittelpunkt des neuen Konzepts, das vom Bielefelder Institut für Pflegewissenschaft (IPW) und dem Kölner Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) erarbeitet wurde, steht die Frage nach Ergebnisqualität, also danach, was die Pflege und sonstige Unterstützung durch die Einrichtung bei den Bewohnern bewirken. Der neue Ansatz umfasst 15 Indikatoren (Kennzahlen) und verschiedene Erhebungsinstrumente zur Erfassung der Informationen, die zur Berechnung dieser Indikatoren benötigt werden. Indikatoren geben beispielsweise an, wie hoch der Anteil der Bewohner liegt, bei denen die Mobilität innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten erhalten blieb. Ein anderer Indikator gibt Auskunft über den Anteil der Bewohner, die in den vergangenen vier Wochen eine Gurtfixierung erlebt haben. Autor Klaus Wingenfeld vom IPW geht auf die neuartige Verknüpfung von Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung durch den Indikatorenansatz ein und zeigt auf, welche Auswirkungen sich daraus für das interne Qualitätsmanagement ergeben.
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