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Quarantäne: Worauf Arbeitnehmer achten sollten
Immer mehr Menschen infizieren sich mit dem Coronavirus. Das wirkt sich auch auf das Arbeitsleben aus. Arbeitnehmer sollten dabei ihre Rechte und Pflichten im Blick behalten.

"Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen", sagt Wilhelm Mansberg, Arbeitsrechtler bei der Barmer-Krankenkasse. Ab der siebten Woche einer Quarantäne werde eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese müsse der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen.
Darüber hinaus sei es die Pflicht des Arbeitnehmers, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren. Der Arbeitgeber wiederum müsse seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft nachkommen. "Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirusinfektion muss der Arbeitgeber den Betroffenen umgehend nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren", sagt Mansberg.
Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne ein Arbeitgeber zudem eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" verlangen. Das Gesundheitsamt müsse bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlägen.
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