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Recht auf Wunschdienst? Das gilt bei der Dienstplanung
Beschäftigte in der Altenpflege können bei der Dienstplanung ihre gewünschten Arbeitszeiten äußern – doch inwieweit müssen diese berücksichtigt werden? So ist die Rechtslage.
Die kurze Antwort: Es gibt keinen Anspruch auf eine wunschgemäße Einteilung, aber Arbeitgeber sind verpflichtet, berechtigte Interessen ihrer Mitarbeitenden abzuwägen. Inhalt Laut § 106 der Gewerbeordnung (GewO) hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht und entscheidet über die Dienstpläne. Er muss dabei...
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