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Regelprüfungen und Hausbesuche wieder ausgesetzt

Vor dem Hintergrund der durch Bundesregierung und Landesregierungen für November beschlossenen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Infektionszahlen werden keine Qualitätsregelprüfungen in der ambulanten und stationären Pflege durchgeführt.

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Die Regelprüfungen durch die Medizinschen Dienste sind nach nur einem Monat wieder ausgesetzt.

Foto: Adobe Stock/ Yuganov

Das gab der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) am 6. November in einer Pressemitteilung bekannt. Die regulären Prüfungen waren erst im Oktober wieder aufgenommen worden (wir berichteten).

Ebenso fänden in dieser Zeit keine persönlichen Hausbesuche zur Feststellung des Pflegegrades statt, heißt es in der Pressemeldung weiter. Darauf hätten sich der GKV-Spitzenverband und die Medizinischen Dienste in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem PKV-Verband verständigt. "Die Medizinischen Dienste leisten damit ihren Beitrag zur Kontaktreduzierung und zum Infektionsschutz der besonders gefährdeten pflegebedürftigen Menschen", sagt Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Die Medizinischen Dienste würden weiterhin in den Pflegeeinrichtungen Anlassprüfungen umsetzen, wenn dies aufgrund von Beschwerden erforderlich sei. Dabei würden strenge Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen eingehalten.

Die Einstufung in Pflegegrade erfolge während der Kontaktbeschränkung auf Basis bereits vorliegender Informationen und des ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen. Auf diese Weise würden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt. Bei den Begutachtungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fänden während der Kontaktbegrenzung ebenfalls in der Regel keine körperlichen Untersuchungen statt.