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Rezepte für eine gute Hygienepraxis

Eine Kochgruppe ist keine Großküche: Wenn Mitarbeiter
gemeinsam mit Bewohnern oder Tagespflegegästen
Mahlzeiten zubereiten, gelten eigene Regeln bei der
Hygiene.

- Wird gemeinsam mit Bewohnern gekocht, so sollten die Speisen anschließend unmittelbar verzehrt werden. Das reduziert das Hygienerisiko.Foto: Werner Krüper

Werde hingegen versucht, Regelungen aus der Großküche
eins zu eins auf das gemeinschaftliche Kochen zu
übertragen, werden wichtige Unterschiede nicht
beachtet, macht Hauswirtschaftsexpertin
Martina Feulner in der aktuellen Ausgabe
der Zeitschrift Aktivieren deutlich. "Betreuungskräfte,
die gemeinsame Kochaktionen begleiten, sollten sich
unbedingt sicher sein im Umgang mit Lebensmitteln, mit
Zubereitungstechniken und -verfahren und sich in der
Lebensmittelhygiene auskennen", so Feulner.

Um den unterschiedlichen hygienischen Anforderungen
gerecht zu werden, haben Caritas und Diakonie die
Leitlinie "Wenn in sozialen Einrichtungen gekocht wird"
erarbeitet, damit Sicherheitsrisiken minimiert werden.
Da die Leitlinie entsprechend der Regelungen in der
europäischen Lebensmittelhygiene-Verordnung von den in
Deutschland zuständigen Behörden anerkannt wurde, kann
auf sie laut Feulner, die am Regelwerk mitgewirkt hat,
zur Sicherung der Lebensmittelhygiene beim Kochen mit
Bewohnern zurückgegriffen werden.

Für das Kochen mit Bewohnern und Tagespflegegästen
wurde ein Ansatz entwickelt, in dem der Schwerpunkt der
Hygienesicherung darin liegt, das Kochen über die
Auswahl der Rezepte, die konkreten Zubereitungsschritte
und die Aktivitäten der Gruppenmitglieder zu steuern
und bei Bedarf zu intervenieren. Eine Zusammenfassung
der wichtigsten Regeln findet sich in der
Januar-Ausgabe von Aktivieren. Sie kennen
Aktivieren noch nicht? Dann sichern Sie
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Hauswirtschaft"
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Hannover.